Ultraschall Bauchorgane

Die Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane sollte durchgeführt werden bei:

  • auffälligen Laborbefunden, zwecks differentialdiagnostischer Beurteilung
  • Bauchschmerzen
  • bestimmten Erkrankungen (u.a. Virusinfektionen)
  • Familiärer Vorbelastung (u.a. Leber- und Nierenzysten)
  • Immunschwäche
  • Leberfunktionsstörungen
  • Nierenschmerzen
  • Probleme beim Wasserlassen (Schmerzen, Harnverhalt)
  • Stoffwechselstörungen
  • Über- bzw. Untergewicht
  • Verdauungsproblemen

Die Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane ermöglicht den Nachweis von

  • Entzündungen im Bauchraum
  • Blasen-, Gallen- und Nierensteinen
  • Gefäßmissbildungen (Aortenaneurysma)
  • Harn- bzw. Nierenstau
  • Missbildungen
  • Organfunktionsstörungen (u.a. Darmtransportstörungen)
  • Organveränderungen (u.a. Divertikel, Zysten, Tumoren, Metastasen)
  • Wassereinlagerung

Ihr Nutzen

Durch Ultraschall-Untersuchungen können Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert und rechtzeitig therapiert werden.